Nutzung der alten Volksschule Wolfpassing -
Der ÖVP-Vorschlag gewann den Wettbewerb!

Der Ideenwettbewerb zur Gestaltung der alten Volksschule in Wolfpassing war Gegenstand einer sommerlichen Sitzung des Gemeindevorstands. In der Sitzung am 27. September wurde auch im Gemeinderat davon berichtet, und so dürfen wir Ihnen, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, jetzt von der Abstimmung über die eingelangten Vorschläge berichten.

Die Regeln für den Wettbewerb waren klar: Für die alte Volksschule und das Grundstück sollte eine sinnvolle Nutzung gefunden werden, die nötigen Umbaumaßnahmen waren anzugeben, und ein Finanzierungsplan war aufzustellen. Wie wir bereits berichtet haben, war das Gemeinderäteteam der ÖVP Zeiselmauer-Wolfpassing der erste Teilnehmer, der ein Projekt vorgelegt hat, das sämtlichen Wettbewerbsanforderungen entsprochen hat.

Bei der Abstimmung über die insgesamt 4 eingereichten Ideen erhielt das ÖVP-Projekt die meisten Stimmen und wurde damit zum Sieger des Wettbewerbs gekürt!

Zurzeit wird mit Bauträgern Kontakt aufgenommen, um eine Kombination unseres Siegerprojektes mit den anderen Ideen zu verwirklichen. Grundvoraussetzung und oberstes Ziel bleibt dabei für uns, dass die Sanierung zügig in Angriff genommen wird, damit das Gebäude weitgehend erhalten bleiben kann. Es wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen, wie die Finanzierung erfolgt.

Verkehrssicherheit für Fußgänger

Dank der von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll initiierten „Aktion Schutzengel" war der heurige Schulanfang wieder von Sicherheit im Straßenverkehr geprägt. Besonders lehrreich war unter anderem das verteilte Karten-Quartett mit Verkehrsschildern.

Aber leider sind nicht alle Schulwege in unserer Gemeinde wirklich sicher. Denken Sie nur an das ungelöste Problem bei der Querung der Wiener Straße an der östlichen Ortseinfahrt von Wolfpassing. Nach Auskunft von Bürgermeister Wagner wird einem Zebrastreifen seitens der zuständigen Behörden nicht zugestimmt.

Die ÖVP-Gemeinderäte wollen nicht mehr länger warten, bis etwas passiert und werden daher bei der nächsten Gemeinderatssitzung beantragen, dass entsprechende Bodenmarkierungen (z. B. „Entschleunigung" oder Schutzwegzeichen) aufgemalt werden.

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold", sagt eine bekannte Redensart. Und so haben wir uns gedacht, dass wir eigentlich nichts zur geplanten Zusammenlegung der beiden Auteiche sagen wollen. Immerhin war bis jetzt kein Anlass dazu, und außerdem wollten wir vermeiden, dass es dann am Stammtisch heißt, dass eine „Packelei" und „Freunderlwirtschaft" bestehe.

Mittlerweile regen sich in Zeiselmauer und Wolfpassing vermehrt Stimmen, die vermuten, dass die ÖVP zu dieser Sache „nichts sagen darf", weil sonst „der politische Haussegen" schief hinge. Das nehme ich jetzt doch zum Anlass, meine Meinung darzustellen.

Vorerst einmal: Ich habe weder privat noch geschäftlich mit der Firma Karner und Herrn Beneschek Kontakt gehabt. Es gibt daher auch keine Gründe, weshalb ich ihm besonders gewogen sein sollte. Einziger Grund für diese Zeilen ist mein Unverständnis darüber, dass in unserer Gemeinde manchmal über Dinge geurteilt wird, ohne viel darüber zu wissen oder davon zu verstehen.

Wir brauchen Rohstoffe, also auch Sand …
Jede Baggerung, egal ob in der Au oder auf einem Acker, stellt einen Eingriff in die Natur dar. Diese Maßnahmen werden in unserer Welt als notwendig gesehen, weil wir unsere Häuser, Straßen und viele andere Bauwerke aus den abgebauten Rohstoffen herstellen. Eine andere Möglichkeit liegt in dem Recycling von Baurestmassen zu Baustoffen, was aber trotz der vom Ministerium vorgegebenen Recyclingrate von 70 % bis zum Jahr 2013 bei weitem nicht für alle Bauwerke ausreicht. Fakt ist also: Wir brauchen Rohstoffe, also auch Sand, Schotter und Kies, für Bautätigkeiten.


Ich bin der Meinung .....

Österreich ist ein Rechtsstaat. Die geltenden Gesetze sorgen dafür, dass das Leben und die Gesundheit von Menschen und die Reinheit und Vielfalt der Natur und Umwelt bestmöglich geschützt werden. Das Wasserrechtsgesetz verpflichtet beispielsweise zur Reinhaltung des Wassers, egal ob Grundwasser oder Oberflächenwasser. Das NÖ Naturschutzgesetz sorgt unter anderem für Pflanzen, Tiere und Ökosysteme. So sicher wie eine Bestrafung, wenn man beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird, ist die Tatsache, dass eine Bewilligung zum Abbau nicht erteilt wird, wenn nicht alle rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen - und eine davon ist der einzuhaltende Schutz der öffentlichen Interessen.

Eine Nassbaggerung in der Au ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder ein heißes Thema gewesen. Und ich gebe zu, dass ich einer neuen Nassbaggerung nicht unkritisch gegenüber stehe. Im Fall der Auteiche ist dieser Eingriff in die Natur bereits vor vielen Jahren erfolgt, und wurde danach dank der Initiative des damaligen Besitzers das jetzt bestehende Naturjuwel geschaffen. Damals hat er gemeinsam mit seinem Enkel an den Böschungen Pflanzen (z. B. Wasserlilien) ausgesetzt.

Der kleinere Auteich
Es wird von den Gemeindevertretern darauf zu achten sein, dass die Maßnahmen nicht über das erforderliche Ausmaß hinausgehen. Und falls dann tatsächlich eine Bewilligung erteilt wird, scheint zwar die derzeitige Idylle für einige Zeit gestört, jedoch der kleinere der beiden Auteiche ist wegen seiner geringen Größe und Tiefe nicht auf Dauer davor bewahrt, seine erstklassige Wasserqualität zu verlieren. Die Wasserexperten der NÖ Landesregierung wissen, dass eine deutliche Verbesserung durch eine Vergrößerung der Wasserfläche und -tiefe erreicht werden kann, wobei dafür selbstverständlich strenge Regeln und Richtlinien gelten - insbesondere hinsichtlich der Wahrung der öffentlichen Interessen.

Die geplante Nassbaggerung ist dazu gedacht, eben diese Teichgröße zu erreichen, die langfristig eine stabile und gute Wasserqualität garantieren soll. Ich bin persönlich sicher, dass danach wieder ein Naturparadies entsteht, weil der jetzige Forstverwalter selbst dafür sorgen wird - schließlich hat er das mit seinem Großvater bereits einmal erfolgreich gemacht. Wenn das Einreichprojekt am Gemeindeamt aufliegt, werden Sie sich selbst ein Bild machen können.

GGR Dr. Gerhard Boubela